Neues Punkte-System in Flensburg: Ab 8 Punkten ist der Lappen weg!

Neues Punktesystem, Bussgelder hoch, schnellere Verjährung: Das ändert sich für Verkehrssünder

Von: Von Einar Koch

Von allen Reformvorhaben in der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung ist es absehbar wohl das einzige Versprechen, das wirklich bleiben dürfte: die Reform der Flensburger Verkehrssünder-Datei!

BILD und AUTO BILD haben aus guter Quelle erste Details der noch geheimen Pläne von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) erfahren:

1. DAS BISHERIGE PUNKTESYSTEM WIRD RADIKAL VEREINFACHT!

Künftig gibt es nur noch einen Punkt für „grobe“ Verstöße (z. B. 21 km/h innerorts zu schnell) und zwei Punkte für „schwerwiegende“ Ordnungswidrigkeiten (z. B. bei Rot über die Ampel, Drängeln). Alle Tatbestände, die bisher mit ein bis drei Punkten sanktioniert wurden, werden im neuen System mit einem Punkt gebündelt. Für schwerere Delikte (bisher drei bis sieben Punkte) werden generell zwei Punkte in Flensburg eingetragen.

Allerdings: Nicht mehr bei 18 Punkten wie bisher, sondern künftig schon bei acht Punkten wird der Führerschein eingezogen! Sind vier Punkte erreicht, kommt aber erst einmal eine schriftliche „Ermahnung“. Bei sechs Punkten erfolgt eine letzte „Verwarnung“. Punkte können wie gehabt durch Nachschulung rechtzeitig abgebaut werden. Bei Straftaten (z. B. Trunkenheit am Steuer) ist der Führerschein wie bisher sofort futsch. Offen ist noch, wie die insgesamt rd. 47 Mio. Altpunkte, die sich in Flensburg angesammelt haben, in das neue System überführt werden.

2. DAS HERZSTÜCK DER REFORM!

Jeder Eintrag verjährt für sich. Ein Eintrag der Kategorie 1 (ein Punkt) nach zwei Jahren, ein Eintrag der Kategorie 2 (zwei Punkte) nach drei Jahren. Es gibt also keine automatischen Verlängerungen der Einträge mehr um immer wieder zwei weitere Jahre, wenn innerhalb der Tilgungsfrist neue Verkehrssünden hinzukommen. Dadurch wird vermieden, dass der Punktestand in Flensburg über einen immer längeren Zeitraum immer höher wird (Kumulierung). Es gibt auch keine Überlappungsfristen mehr, wenn ein neuer Verstoß vor Ablauf der (alten) Verjährung begangen wurde, aber erst später geahndet wird (z. B. weil der Fahrer nicht sofort ermittelt werden kann).

3. HÖHERE BUSSGELDER!

Die Geldstrafen für Verkehrsgefährdung sollen noch einmal saftig erhöht werden. Details werden zurzeit mit dem Bundesjustizministerium abgestimmt. Dafür sollen Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit belanglos sind, nicht mehr mit Punkten geahndet werden (etwa das Einfahren in eine Umweltzone ohne gültige Plakette).

Die Flensburg-Reform soll bis zur Bundestagswahl 2013 in Kraft treten. Verkehrsminister Ramsauer will noch diesen Monat alle Einzelheiten vorstellen. Bis dahin soll auch geklärt sein, was mit alten Punkten im Flensburger Zentralregister wird.

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