Hunderttausende Hartz IV-Haushalte ohne Strom

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Können Kunden ihre Stromrechnung nicht zahlen, können die Versorger ihnen den Strom abstellen, sobald diese mit mindestens 100 Euro in Verzug sind. Im letzten Jahr betraf das 289.000 Haushalte. Vor allem Menschen im Hartz IV Bezug sind betroffen.

4,75 Millionen Sperrandrohungen durch Energieversorger

Die Zahl der Grundversorgungssperren von Strom, Wasser und Gas sind im Vergleich zu 2018 um etwa 7.000 gesunken und generell rückläufig. 2014 hatte es noch 350.000 Sperren gegeben.

Sofern Kunden mit mindestens 100 Euro in Zahlungsverzug sind, kann der Versorger eine Sperrandrohung erlassen. Frühstens vier Wochen später der Versorger dem Kunden dann den Hahn zudrehen oder den Strom abstellen. 4,75 Millionen haushalte haben 2019 eine Sperrandrohung erhalten.

Stromkosten in Deutschland unverhältnismäßig hoch

Seit den 2000ern haben sich die Stromkosten in Deutschland mehr als verdoppelt.Grund dafür sind vor allem Steuern wie die EEG-Umlage und Netzentgelte, die etwa zwei Drittel des Strompreises ausmachen.

Im Vergleich gehört Deutschland international zu den Ländern mit den höchsten Stromkosten. Ein Ein-Personen-Haushalt wendet für seinen Jahresstromverbrauch etwa 1,2 Prozent der durchschnittlichen Wirtschaftsleistung auf. Das ist mehr als doppelt so viel wie in Schweden oder den Niederlanden.

Forderung nach Reform

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert eine Reform der Hartz IV-Leistungen. Neben einer Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes auf 644 Euro müsse die Stromversorgung wie Miet- und Heizkosten übernommen werden und nicht mehr wie bisher pauschal erfasst werden. Die Sperren bei der Gaszulieferung sind beispielsweise deutlich geringer.

Außerdem müsse eine Finanzierung von Verbrauchsgeräten wie Kühlschränken und Waschmaschinen ermöglicht werden, um das Existenzminimum zu gewähren. Vor allem Kinder, kranke oder beeinträchtigte Sozialleistungsempfänger würden unter Versorgersperren immens leiden.

Verhindern einer Kündigung der Wohnung und die Sperrung der Stromzufuhr

Wer seine Strom- und Mietkosten aus eigener Kraft nicht mehr begleichen kann, kann eine zwangsweise Räumung der Wohnung verhindern, in dem das Jobcenter um Hilfe gebeten wird. Allerdings muss man dazu Hartz IV oder Sozialhilfe-Leistungen beziehen.

Damit ein Antrag auf Übernahme der Mietschulden, Energie- oder Stromschulden bewilligt wird, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Wie? Das lesen Sie in diesem Artikel.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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