Politik

Knapp sieben Jahre Haft Bundeswehr-Dolmetscher spionierte für Iran

Das Motiv des 51-Jährigen (r.) bleibt auch nach seiner Verurteilung unklar.

Das Motiv des 51-Jährigen (r.) bleibt auch nach seiner Verurteilung unklar.

(Foto: picture alliance/dpa)

Vier Jahre lang gibt ein Übersetzer der Bundeswehr militärische Staatsgeheimnisse an den iranischen Geheimdienst weiter. Nun wird er wegen besonders schweren Landesverrats verurteilt. Auch seine Frau muss uns Gefängnis.

Das Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz hat einen früheren Mitarbeiter der Bundeswehr wegen Spionage für einen iranischen Geheimdienst zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Urteil gegen den 51-jährigen Abdul S. erging nach Gerichtsangaben wegen Landesverrats in einem besonders schweren Fall. Seine mitangeklagte Ehefrau Asiea S. verurteilte der zuständige Staatsschutzsenat wegen Beihilfe zum Landesverrat zu zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung.

Das Gericht sah es in dem nicht öffentlich geführten Verfahren als erwiesen an, dass S. als Zivilangestellter der Bundeswehr "unter Missbrauch seiner verantwortlichen Stellung als Übersetzer Staatsgeheimnisse militärischer Art an Mitarbeiter eines iranischen Nachrichtendiensts weitergab". Seine Frau habe ihn "bei seiner Verratstätigkeit unterstützt".

Konkret habe sich S. spätestens ab Ende Januar 2013 bis Anfang Februar 2017 in mindestens acht Fällen mit Verbindungsleuten des iranischen Geheimdiensts in verschiedenen europäischen Städten getroffen. Dabei habe er Informationen wie militärische Lagepläne der Bundeswehr und Analysen des Bundesverteidigungsministeriums zu bestimmten Ländern und Themen auf Datenträgern weitergegeben.

Für seine Dienste habe S. eine Entlohnung in Höhe von 34.500 Euro erhalten. Seine Frau habe spätestens ab Anfang 2016 Kenntnis von den Machenschaften ihres Ehemanns gehabt und ihn etwa durch das Buchen von Reisen unterstützt. Aus welchem Motiv heraus der Deutsch-Afghane die Taten beging, konnte im Prozess dem Gericht zufolge nicht geklärt werden. Seine Frau habe ihn "lediglich unterstützen wollen".

S. wurde im Januar 2019 festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Der Prozess in Koblenz begann am 20. Januar. Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat zugunsten beider Angeklagter laut Gericht unter anderem, dass sie geständig waren und nicht vorbestraft sind. Strafverschärfend wirkte sich der lange Tatzeitraum aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, ftü/AFP

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